Unser Leitbild

"Würdevoll leben, geborgen sterben, begleitet trauern."

Ziel unserer Arbeit ist es, Menschen am Ende ihres Lebens die bestmögliche individuelle Lebensqualität zu erhalten.

Sterben ist Leben - die letzte Zeit des Lebens vor dem Tod. Es ist eine besondere Zeit im Leben des Menschen. Sie kann mit Krankheit und körperlichen Beschwerden, mit Ängsten und Trauer verbunden sein. Sie bedeutet Abschied nehmen und sich trennen müssen.

Sterbenden Menschen und ihren Zugehörigen bieten wir an, sie zu begleiten und zu unterstützen, auch während ihrer Trauer. Wir ermutigen und stärken sie, ihre persönliche und familienspezifische Abschiedskultur zu entwickeln und zu gestalten.

Jeder Mensch ist eine einzigartige Persönlichkeit mit seinen körperlichen, seelischen und geistigen Bedürfnissen. Deshalb nehmen wir den Menschen umfassend und ganzheitlich wahr. Wir hören seinen Sorgen, Nöten und Ängsten zu und geben ihm unsere wertschätzende, einfühlsame Zuwendung, unabhängig von seinem Glauben, seiner Weltanschauung und seiner Herkunft.

Für uns sind gegenseitiger Respekt und wertschätzender Umgang miteinander ein wesentlicher Wert. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit mit Personen aus den Bereichen Pflege, Sozialarbeit, Medizin, Therapie, Seelsorge und anderen Fachrichtungen. Die Basis ist Offenheit, Ehrlichkeit und Verständnis.

Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit ihrem Engagement ein wichtiger Bestandteil unserer Hospizarbeit. Sie bilden mit ihrer Zeit und Zuwendung, mit ihrer Lebenserfahrung und Kraft zusammen mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen den Kern für unsere Arbeit.

Unsere Tätigkeit wird im Wesentlichen durch freiwillige Leistungen ermöglicht. Wir sind daher zu einem verantwortlichen, achtungsvollen Umgang mit allen Ressourcen verpflichtet. Es ist uns wichtig, öffentliche Gelder, Mitgliedsbeiträge und Spenden nachhaltig einzusetzen.

Unser Engagement zielt auch darauf, die Menschen zu ermutigen, sich mit den Lebensthemen Abschied, Sterben, Tod und Trauer auseinander zu setzen. Dafür bieten wir Gesprächs-, Diskussions- und Bildungsangebote. Dies soll auch dazu beitragen, den Hospizgedanken in der Gesellschaft zu verbreiten und die Sterbekultur zu verbessern. 



Stellungnahme des Vorstandes

"Der Mensch zwischen dem Wunsch nach Suizidassistenz und hospizlich-palliativer Sterbebegleitung"


„Würdevolles Sterben“ - Der Mensch zwischen dem Wunsch nach Suizidassistenz und hospizlich-palliativer Sterbebegleitung

Dieses schwierige Thema wird seit vielen Jahren immer wieder unter rechtlichen, ethischen, religiösen und persönlichen Gesichtspunkten diskutiert. Für die Gesetzesvorlage im Frühjahr gab es keine Mehrheit, was im Wesentlichen dafür spricht, dass es keine einfache Lösung gibt. Es ist ein brisantes Thema, das aber auch höchstsensible und individuelle Emotionen hervorruft.

Wir als Hospiz-Verein Hameln e.V. sehen unsere Arbeit darin, die Menschen zu unterstützen, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Für die Trauerarbeit bedeutet dies, den Tod eines geliebten Menschen zu begreifen, das gemeinsam Erlebte zu würdigen und Mut zu fassen, nun - ohne den geliebten Menschen - weiterzuleben und sich auf neue Lebensinhalte einzulassen.

In der hospizlichen Arbeit wird die „Palliative Care“ als wichtiger Grundstein gesehen. Das heißt, Leben soll nicht in jedem Fall durch Intensiv- und Gerätemedizin verlängert werden, sondern die verbleibende Lebenszeit ist so würdevoll wie möglich zu gestalten. Der selbstbestimmte Wunsch des sterbenden Menschen hat dabei oberste Priorität.

In der Sterbebegleitung unterstützen wir Menschen in ihren letzten Monaten, Wochen und Tagen bis zu ihrem Sterben. Wie das geschieht, hängt von den individuellen Bedürfnissen der betreffenden Person ab. Manchmal sind es Begleitungen zu Aktivitäten, Gespräche, Zuhören, Wünsche erfüllen, die Hand halten…..Auch für die Zugehörigen nehmen wir uns Zeit. Unsere ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter werden dazu qualifiziert, diese Aufgaben ausführen zu können. Pflegende Tätigkeiten, Medikamentenvergabe und ärztliche Begleitung werden nicht übernommen, sondern von hauptberuflichen Pflegekräften und Ärzten ausgeführt und verantwortet.

Nun kann es sein, dass Menschen, die wir hospizlich begleiten, sich nach dem Tod sehnen. Hier ist es wichtig, die Menschen mit ihrem Wunsch ernst zu nehmen und ihnen zuzuhören. Die Sehnsucht dieser Menschen hat vielfältige Gründe.

Beispielhaft hier einige davon:

Ausdruck von Einsamkeit,

„anderen nicht zur Last fallen“ zu wollen,

Angst vor dem Sterbeprozess,

ein „es hinter sich zu bringen“.

Bei diesen Motivationen kann psycho-sozial, spirituell, hospizlich unterstützt werden und somit Linderung erfolgen.

In selteneren Fällen liegt die Ursache des Sterbewunsches darin, dass trotz palliativer Versorgung Medikamente nicht ausreichen und der Schmerz als ein unerträgliches Leiden empfunden wird. Für diese Menschen kann der Suizid als ihre einzige Lösung angesehen werden und sie wählen diesen Weg auch gelegentlich aktiv für sich. Menschen, die den Suizid aber nicht selbstständig vollziehen können, z. B. aufgrund von bestimmten Krankheiten oder fortgeschrittener Bettlägerigkeit, äußern dann die Bitte nach assistiertem Suizid. Das wiederum führt zu einem Tetralemma.

Es stehen sich der selbstbestimmte Wunsch auf Suizid als persönliche Position, die sozialen Auswirkungen, die ethische Komponente und die gesetzlichen Grundlagen gegenüber.

Rechtlich betrachtet ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Wird dafür auf die Hilfe einer anderen Person zurückgegriffen, ergeben sich Probleme im Hinblick auf eine mögliche Strafbarkeit dieser Person, denn grundsätzlich ist es verboten, anderen das Leben zu nehmen.

So kann sich derjenige wegen einer Tötung auf Verlangen nach § 216 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar gemacht haben, der durch direktes, aktives Tun eine Lebensverkürzung verursacht, auch wenn er damit dem ernsthaften und ausdrücklichen Willen der sterbewilligen Person entspricht.

Bei der indirekten Sterbehilfe werden einem sterbenden Menschen zur Linderung von Leiden Medikamente verabreicht, die als Nebenfolge das Leben verkürzen können. Ein solches Handeln kann nach § 34 StGB (Notstand) straffrei sein, wenn es im Einklang mit dem tatsächlichen Willen des sterbenden Menschen geschieht.

In diesem auch rechtlich schwierigen Umfeld bleibt der Gesetzgeber aufgerufen, Regelungen zu schaffen, die einen Ausgleich zwischen dem staatlichen Auftrag, Leben zu schützen, und dem Recht des einzelnen Menschen auf ein selbstbestimmtes Sterben unter Zuhilfenahme Dritter zu finden.

Der Hamelner Hospiz-Verein nimmt folgende Haltung ein:
Wir begleiten Menschen mit dem Ziel einer würdevollen Lebensgestaltung bis zu ihrem Tod. Die Zugehörigen können darüber hinaus in ihrer Trauer begleitet werden.

Wir nehmen und werden weiterhin keine aktive Rolle einnehmen bei der Durchführung eines Suizids sowie in unserer Arbeit keine Sterbehilfe leisten und somit den Tod auf Verlangen nicht aktiv realisieren.

Wir sind hingegen bereit, schwerkranke Menschen, die sich aufgrund ihres unerträglichen Leidens für einen Suizid entscheiden, zu begleiten und sie somit auch am Lebensende nicht alleine zu lassen.


Der Vorstand und die Koordinatorinnen nehmen gegenüber den ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleitern ihre Fürsorgepflicht wie folgt wahr:

Es werden regelmäßige Supervisionen und Fortbildungen angeboten und die Koordinatorinnen sind grundsätzlich Ansprechpartnerinnen für alle Belange, die während einer Begleitung auftreten.

Für die ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter gilt dabei, dass nur soweit begleitet wird, wie es ihren persönlich, gesundheitlich, ethisch und psychologisch eigenen Wertvorstellungen und Möglichkeiten entspricht. Jede Begleiterin und jeder Begleiter haben das Recht dazu, eine Begleitung nach Absprache mit einer Koordinatorin für sich zu beenden, wenn eigene Grenzen erreicht werden. In diesem Fall wird eine andere Person eingesetzt, die die Begleitung fortsetzen möchte.

Die Sehnsucht nach dem Tod und somit die Beendigung des Leidens wird in einigen Begleitungen geäußert. Der Wunsch nach Suizid am Lebensende wird hingegen nur vereinzelt und seltener ausgesprochen.
Der Schutz des Lebens bleibt unser vorrangiges Ziel. Die Verbesserung der (letzten) Lebenssituation nicht nur individuell, sondern auch gesellschaftspolitisch zu fördern, ist eine Aufgabe, die uns obliegt.

Die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ hat einiges bewegt. Trotzdem bleiben Pflegenotstand, begrenzte ärztliche und palliative Betreuung, finanzielle Ausgleiche für pflegende Angehörige, zu fördernde Ausbildung und Weiterbildung von Fachkräften ein großes gesellschaftliches Thema. Dies wird uns in der Zukunft weiterhin beschäftigen.

Wir, der Hospiz-Verein Hameln e.V., werden die Charta im Rahmen der Podiumsdiskussion als Verein unterschreiben. Gerne dürfen Sie als Leserin und Leser dieses Artikels ebenfalls die Charta unterschreiben. Digital ist das mit Hilfe folgenden QR-Codes möglich.

                                                                                                                                                                                                                                                 

Der Vorstand
Monika Cordes-Salm, Jürgen Hennies, Peter Glüsen, Irmtraud Kamp und Irene Lehmann





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